Klimaschutz und Klimaanpassung

KLIMAANPASSUNG IN KETSCH  |  HINTERGRUND UND FRAGEN AN DIE GEMEINDE

Stand: 10. August 2026

Was Ketsch bereits hat – und welche neue gesetzliche Aufgabe jetzt hinzukommt

Kurz gesagt: Ketsch hat seit 2023 ein integriertes Klimaschutzkonzept. Jetzt kommt eine zweite, eigenständige Aufgabe hinzu: Für Ketsch muss ein kommunales Klimaanpassungskonzept erarbeitet werden. Federführend ist dafür der Rhein-Neckar-Kreis zuständig, gemeinsam mit der Gemeinde. Über die notwendigen Maßnahmen für Ketsch entscheidet am Ende der Ketscher Gemeinderat.

Klimaschutz und Klimaanpassung werden im Alltag häufig in einen Topf geworfen. Fachlich und rechtlich sind es jedoch zwei unterschiedliche Aufgaben. Klimaschutz soll die Ursachen des Klimawandels begrenzen. Klimaanpassung soll unsere Gemeinde auf die Folgen vorbereiten, die bereits eintreten oder künftig nicht mehr vollständig vermeidbar sind. Für Ketsch ist diese Unterscheidung gerade jetzt wichtig, weil sich die Rechtslage geändert hat.

Was Ketsch bereits hat: das Klimaschutzkonzept

Der Ketscher Gemeinderat hat am 25. September 2023 das Integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Sein Kern ist die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Energieverbräuchen. Betrachtet werden unter anderem öffentliche Gebäude, Sanierung, erneuerbare Energien, private Gebäude sowie Verkehr und Mobilität. Die Gemeinde nennt Julia Berberig als Klimaschutzmanagerin.

Das Konzept ist umfangreich und enthält bereits einzelne Maßnahmen mit Bezug zur Klimaanpassung. Dazu gehören beispielsweise die Stärkung kommunaler Grünflächen, die Vermeidung zusätzlicher Versiegelung und die Empfehlung, Klimaanalysen wie Klimafunktions- oder Starkregengefahrenkarten zu erstellen. Besonders bemerkenswert ist ein Satz aus dem Konzept selbst: Dort wird festgehalten, dass eine strategische Ausrichtung zur Klimaanpassung damals noch nicht vollständig erarbeitet war. Genau diese Lücke wird durch das neue gesetzlich vorgesehene Klimaanpassungskonzept systematisch geschlossen.

Zwei Konzepte – zwei unterschiedliche Fragen

KlimaschutzkonzeptKlimaanpassungskonzept
Wie senken wir den Ausstoß von Treibhausgasen?Welche Folgen des Klimawandels treffen Ketsch – und wo?
CO₂-Bilanz und EnergieverbrauchKlimawirkungsanalyse
Energieeffizienz und GebäudesanierungBetroffenheits- und Verwundbarkeitsanalyse
Erneuerbare EnergienHitze und Wärmeinseln
Klimafreundliche MobilitätStarkregen und Überflutungsrisiken
Klimaneutrale VerwaltungHochwasser, Trockenheit und Wasserhaushalt
Emissionsminderungsziele und MonitoringSchutz vulnerabler Gruppen und kritischer Infrastruktur
Maßnahmen zur Vermeidung weiterer ErwärmungÖrtlicher Maßnahmenkatalog zur Vorsorge und Anpassung

Was jetzt neu ist: Klimaanpassung wird flächendeckend zur kommunalen Aufgabe

Seit Juli 2024 gibt das Bundes-Klimaanpassungsgesetz einen verbindlichen Rahmen für die Vorsorge gegen Klimafolgen vor. Baden-Württemberg hat diese Vorgaben 2025 in sein Klimagesetz übernommen. Danach sind Stadt- und Landkreise sowie Große Kreisstädte verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Die Landkreise müssen darüber hinaus Konzepte für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden erarbeiten. Die Konzepterstellung ist als weisungsfreie Pflichtaufgabe ausgestaltet.

Ketsch ist keine Große Kreisstadt. Deshalb liegt die federführende Erarbeitung des Klimaanpassungskonzepts für Ketsch beim Rhein-Neckar-Kreis. Der Kreis bestätigt auf seiner eigenen Website ausdrücklich, dass zu seinen gesetzlichen Aufgaben auch die Erarbeitung von Klimaanpassungskonzepten für die kreisangehörigen Gemeinden gehört, soweit diese nicht selbst zur Erstellung verpflichtet sind.

Der gesetzliche Prozess läuft in zwei Phasen

  • Phase 1: Der Rhein-Neckar-Kreis erstellt zunächst ein Klimaanpassungskonzept für das Kreisgebiet und die kreiseigenen Liegenschaften. Der landesweite Zeitplan sieht hierfür den Abschluss bis 2031 vor.
  • Phase 2: Darauf aufbauend werden die Konzepte für die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden – darunter Ketsch – vertieft und örtlich konkretisiert. Der Zeitplan des Landes sieht diese Phase bis 2034 vor.
  • Die Landkreise sollen mehrere Gemeinden gemeinsam in sogenannten „Konvois“ bearbeiten, um Daten, Analysen und Facharbeit effizient zu bündeln und Doppelarbeit zu vermeiden.

Was muss im Klimaanpassungskonzept für Ketsch stehen?

Das Land Baden-Württemberg beschreibt drei zentrale Arbeitsschritte:

1. Was kommt auf uns zu?Klimawirkungsanalyse: Wie verändern sich Hitze, Niederschlag, Trockenheit, Hochwasser- und Starkregenrisiken sowie weitere klimatische Belastungen in Ketsch?
2. Wer und was ist betroffen?Betroffenheitsanalyse: Welche Wohngebiete, Menschen, Einrichtungen, Grünflächen, Gewässer, Verkehrswege und sonstigen Infrastrukturen sind besonders verwundbar?
3. Was müssen wir tun?Örtlicher Maßnahmenkatalog: Welche konkreten Maßnahmen sind sinnvoll, wie werden sie priorisiert und wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

Für Ketsch können dabei beispielsweise folgende Themen relevant sein: Hitzeinseln und fehlende Verschattung, der Zustand und die Verteilung des Baumbestands, Starkregenabfluss und Überflutungsrisiken, Hochwasservorsorge, Entsiegelung und Regenwasserrückhalt, Trockenstress bei Grünflächen und Bäumen, Schutz von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sowie die Widerstandsfähigkeit von Verkehrswegen und weiterer Infrastruktur. Welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind, soll gerade nicht politisch „aus dem Bauch heraus“ entschieden werden – sondern aus der fachlichen Analyse folgen.

Welche Rolle hat Ketsch – und welche der Gemeinderat?

Dass der Rhein-Neckar-Kreis die Federführung übernimmt, bedeutet nicht, dass Ketsch außen vor bleibt. Der Landkreis soll Klimawirkungs- und Betroffenheitsanalysen vertiefen und einen Gesamtentwurf mit Maßnahmenvorschlägen im Zusammenwirken mit den Gemeinden erarbeiten. Die örtliche Kenntnis der Gemeinde ist dafür unverzichtbar.

Und vor allem: Die Beschlussfassung, insbesondere über die notwendigen Anpassungsmaßnahmen für Ketsch, bleibt dem Ketscher Gemeinderat vorbehalten. Das Hinweispapier des Landes stellt ausdrücklich klar, dass das Klimaanpassungskonzept der Gemeinde durch den Gemeinderat beschlossen wird.

Deshalb wollen wir zunächst den Sachstand klären

Es geht deshalb derzeit weder darum, ein eigenes Konzept nebenbei zu erfinden, noch darum, vorschnell eine zusätzliche Vollzeitstelle im Ketscher Rathaus zu fordern. Bevor über Personal, Kosten oder einzelne Maßnahmen entschieden werden kann, muss klar sein, wie der gesetzlich vorgesehene Prozess für Ketsch organisiert ist.

  • Wie ist der aktuelle Stand des Klimaanpassungskonzepts für Ketsch?
  • In welcher Phase befindet sich der Rhein-Neckar-Kreis und wann beginnt die konkrete Bearbeitung für Ketsch?
  • In welchem kommunalen „Konvoi“ soll Ketsch bearbeitet werden?
  • Welche Klimawirkungs- und Betroffenheitsanalysen für Ketsch liegen bereits vor oder sind in Vorbereitung?
  • Welche vorhandenen Untersuchungen – etwa zu Starkregen, Hochwasser, Hitze, Grünflächen, Baumbestand oder Wasserhaushalt – werden in das Konzept einbezogen?
  • Wer koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Rhein-Neckar-Kreis innerhalb der Ketscher Gemeindeverwaltung?
  • Wie und wann wird der Gemeinderat über den Fortgang informiert und in die Erarbeitung der örtlichen Maßnahmen einbezogen?
  • Welche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist vorgesehen?
  • Wie soll nach dem Beschluss sichergestellt werden, dass die priorisierten Maßnahmen auch ressortübergreifend umgesetzt, fortgeschrieben und kontrolliert werden?

Eine Pflichtaufgabe ist nicht dasselbe wie eine Blankovollmacht für Ausgaben

Natürlich kostet die spätere Umsetzung konkreter Maßnahmen Geld und muss politisch priorisiert werden. Aber die Frage, ob überhaupt ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet wird, stellt sich nicht mehr als freiwillige Zusatzentscheidung. Die Konzepterstellung ist gesetzlich vorgesehen. Das Land stellt dafür Daten und fachliche Unterstützung bereit und sieht einen finanziellen Ausgleich für personellen Mehraufwand und externe Unterstützungsleistungen vor. Für die Mitwirkung der kreisangehörigen Gemeinden ist ebenfalls ein finanzieller Ausgleich vorgesehen.

Deshalb ist „dafür haben wir kein Geld“ keine ausreichende Antwort auf die vorgelagerte Frage, wie Ketsch die gesetzlich vorgesehene Klimaanpassung organisiert und welchen Stand der Prozess hat. Über die Finanzierung und Priorisierung einzelner Umsetzungsmaßnahmen muss anschließend transparent und auf Basis der ermittelten Risiken entschieden werden.

Unser Ziel: Erst wissen, wo wir stehen – dann entscheiden

Ketsch beginnt bei der Klimaanpassung nicht bei null. Das Klimaschutzkonzept von 2023 enthält bereits wichtige Ansätze und benennt selbst den Bedarf an vertiefenden Klimaanalysen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung entsteht nun der verbindliche Rahmen, diese Arbeit systematisch, datenbasiert und ortsspezifisch weiterzuführen.

Darum geht es uns zunächst um Transparenz: Was wurde bereits untersucht? Was ist geplant? Wer koordiniert den Prozess für Ketsch? Wann wird der Gemeinderat eingebunden? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich seriös beurteilen, wo Lücken bestehen und welche Lösungen Ketsch tatsächlich braucht.

„Wir fordern nicht zuerst eine neue Stelle. Wir wollen zuerst wissen, wie Ketsch seine gesetzlich vorgesehene Klimaanpassung organisiert.“

Weiterführende Informationen und Quellen